
Die Fischerei-Genossenschaft Chiemsee
Strenge Regeln für die Ausübung der Fischerei am Chiemsee seit hunderten von JahrenDie Fischerei-Genossenschaft Chiemsee wurde bereits im Jahr 1850 gegründet. Lange vor dieser Zeit schon mussten die Fischer jährlich vor dem Seerichter in Traunstein erscheinen.
Bei diesem Treffen wurden ihnen Anweisungen zur Fischereiausübung mitgeteilt, sowie Strafen für Verstöße ausgesprochen. Die Fischereigenossenschaft in ihrer heutigen Form setzt sich aus den stimmberechtigten, ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zusammen. Die Genossenschaft hält jedes Jahr zwei Jahresversammlungen, sowie einen Fischerjahrtag ab und wählt ihre Gremien alle drei Jahre neu.
Das Seerichteramt
Anordnungen und StrafenEin Seerichteramt ist uns bereits aus dem Jahr 1346 bekannt, ihm unterstanden alle Fischer am See, obwohl sie aus drei verschiedenen Landgerichtsbezirken stammten.
Der See-Aufluger
...die "Fischereipolizei" aus alter ZeitAls Aufsichtsorgan diente jeweils ein „See-Aufluger“ an der oberen und unteren Seehälfte, der sich seine Instruktionen aus der Seeordnung holte.